Grundlage für die Preisbildung sind die Baubeschreibung, Ihre individuelle Hausplanung und die Leistungszusammenstellung. In dieser werden Detaillierungen und Abweichungen von der Baubeschreibung im Einzelnen festgelegt.

Die Bebilderung der Baubeschreibung beinhaltet ausschließlich beispielhafte Darstellungen und bildet in keinem Fall den vereinbarten Leistungsumfang ab.

Die Baubeschreibung und die Leistungszusammenstellung sind den Planzeichnungen grundsätzlich vorrangig, es sei denn, dass in der Baubeschreibung oder der Leistungszusammenstellung ausdrücklich auf die Planzeichnung verwiesen wird. Alle in den Bauzeichnungen und in der Baubeschreibung enthaltenen Maße und Rohbaumaße sind grundsätzlich ca.-Werte und werden erst mit der Werkplanung spezifiziert.

Beachten Sie bitte, dass die in Plänen dargestellten Einrichtungsgegenstände, Küchen- und Badeinrichtungen, Außenanlagen sowie Gebäude und Bauwerke außerhalb des Hauses einschließlich Fertiggaragen lediglich der beispielhaften Darstellung der Nutzungsmöglichkeiten dienen und nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung sind, es sei denn, diese Leistungen sind explizit in der Leistungszusammenstellung ausgewiesen.

Nach Fertigstellung des Bauantrags wird basierend auf der Baubeschreibung und der Leistungszusammenstellung die individuelle Ausstattung für Ihr persönliches Traumhaus festgelegt.

Um alle Details aller Ausbauleistungen mit Ihnen in der notwendigen Ruhe und Sorgfalt erörtern und festlegen zu können, nehmen wir uns Zeit für Sie und teilen die Bemusterung in übersichtliche Teilbereiche ein.

Nach Abschluss all unserer vertraglich vereinbarten Leistungen übergeben wird Ihnen Ihr zukünftiges Heim besenrein und entsorgen durch uns verursachten Bauschutt fachgerecht und führen die Verpackungsreste dem Recyclingprozess zu.

Beim Bau eines Hauses eröffnen sich eine Vielzahl unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Von Beginn an unterstützen Sie unsere Planer dabei, Ihre Wünsche und Vorstellungen in einem preislich optimalen Rahmen zu verwirklichen. Das Ergebnis dieses gemeinsamen Wegs spiegelt sich schlussendlich in Ihrer individuellen Leistungszusammenstellung wieder.

Als Bauherrenleistung, bauseitig oder bauseits wird eine Leistung bezeichnet, die nicht in unserem Leistungsumfang enthalten ist und vom Bauherrn selbst ausgeführt oder vom Bauherren anderweitig vergeben wird.

Die Außenanlagen sind grundsätzlich nicht Bestandteil unserer Leistungen.

Natürlich können Sie zusätzliche Eigenleistungen oder die Lieferung von Leistungspaketen vereinbaren. Bedenken Sie hierbei bitte, dass für die meisten Arbeiten am Bau entsprechende Sachkenntnis erforderlich ist.

Sollten Eigenleistungen durch Dritte (Freunde und Bekannte usw.) ausgeführt werden, sind diese bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Beachten Sie grundsätzlich, dass haustechnische Installationen durch zugelassene Fachbetriebe ausgeführt werden und Ausführungsplanungen für Leistungen, die in Eigenleistung erbracht werden, nicht unser Leistungsbestandteil sind.

Ihre Eigenleistungen müssen den anerkannten Regeln der Technik und den relevanten DIN- und Herstellervorschriften entsprechen.

Ihre Eigenleistungen führen Sie innerhalb vereinbarter Zeitfenster aus. Sollte es hierbei auf Grund von Verzögerungen zu Mehrkosten kommen, werden Ihnen diese gesondert in Rechnung gestellt. Die Bauzeit, verlängert sich hierbei automatisch um die Zeit der Verzögerung und sich daraus ergebende zusätzliche Vergabeverzögerungen.

Wir übernehmen keine Bauleitung und keine Gewährleistung für Ihre Eigenleistungen.

Aus Eigenleistungen entstandener Abfall und Bauschutt ist vom Bauherrn eigenverantwortlich zu entsorgen.

Sollten Sie sich nicht für die schlüsselfertige Bauweise entscheiden und die nicht enthaltenen Leistungen eigenverantwortlich ausführen wollen, liefern wir Ihnen gern passende, auf Ihre Hausplanung maßgeschneiderte, gütegeprüfte Ausbaumaterialpakete.

Bauherrenleistungen

Um den reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Dies ist zum Beispiel bei Entscheidungen in der Bauausführung und bei der Materialauswahl der Fall. Nur so können wir sicherstellen, dass Ihr Haus in der vereinbarten Qualität und Bauzeit erstellt wird.

Darüber hinaus sind für die Ausführung Ihres Hauses einige kostenpflichtige Leistungen von Ihnen direkt zu übernehmen. Diese sind in den entsprechenden Bereichen der Baubeschreibung aufgeführt und beinhalten z.B. folgende Leistungen:

Das Baugrundgutachten ist Leistung des Bauherrn – siehe Planungsvoraussetzungen bei Architekten und Ingenieurleistungen – und muss vor Planungsbeginn zur Verfügung gestellt werden. Nur mit diesem kann eine detaillierte Planung und kalkulatorische Bewertung der Grundstückssituation vorgenommen werden.

Baugenehmigungsgebühren, die amtlichen Kosten für Vermessung und Katasterunterlagen, Notargebühren und Grunderwerbssteuer, Gutachterkosten (z. B. für Lärmschutz- / Brandschutzgutachten), Abnahmegebühren, Gebühren für Einmessungsbescheinigungen sowie bundeslandspezifisch erforderliche Prüfstatikerkosten und Kaminkehrergebühren sind im Vertragspreis nicht enthalten.

Die Installation von Gas, Wasser und Strom beginnt grundsätzlich ab Hausanschlussraum bzw. Messeinrichtung. Die Hausanschlüsse bis zu diesem Übergabepunkt sind bauseitig durch den Bauherren zu erbringen – siehe Erdarbeiten und Bodenplatte/ Keller.

Herstellungskosten für die Hausanschlüsse wie z.B. Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Fernwärme, Kommunikation etc. einschließlich Setzen der entsprechenden Zähler trägt der Bauherr. Falls gewünscht, sind Messgeräte für Verbrauchsabrechnungen (Heizung, Warmwasser, etc.) ebenfalls eine Bauherrenleistung.

Bauherrenleistung sind ebenfalls alle weder in der Baubeschreibung noch in der Leistungszusammenstellung als enthalten beschriebenen Leistungen. Dies gilt auch für Leistungen, die aus technischen Gründen oder aufgrund von behördlichen Vorgaben erforderlich werden.

• Antennen-/SAT-Anlagen werden, wenn gewünscht bauseitig erstellt.

• Die Feinreinigung des Hauses nach Abschluss der Bauleistungen ist Bauherrenleistung.

Die nicht zu unserem Leistungsumfang gehörenden Ausführungen, unabhängig davon, ob es sich um Eigenleistungen, grundsätzlich nicht enthaltene Ausführungen, bauseitige Leistungen oder in der Ausbaustufe nicht enthaltene Leistungen handelt, sind nicht Vertragsbestandteil und deshalb durch den Bauherrn im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vergeben oder auszuführen. Die nachstehende Beschreibung dieser Gewerke dient lediglich als Orientierung und beruht auf Annahmen. Die konkrete Ausführung ist durch den ausführenden Unternehmer anhand der Örtlichkeiten zu prüfen.