Die Voraussetzung für den Bau Ihres Traumhauses ist eine Zufahrt für einen LKW mit Anhänger und Autokran (40 Tonnen Gesamtgewicht, 22 m Länge und 3 m Breite) bis zum Gebäude.

Für schnee- und eisfreie Zufahrten bis zum Gebäude ist der Bauherr verantwortlich.

Wir benötigen für unsere Arbeiten einen ausreichend, tragfähigen Kranstellplatz (30 t Hublast) inkl. eines freien Schwenkbereichs für den Kran. Diese Voraussetzungen sind bauseits zu erbringen.

Sollte aufgrund örtlicher Gegebenheiten (keine Zufahrt, zu großer Abstand des Kranstellplatzes zum Haus oder ähnliches) ein größerer Kran erforderlich sein, sind die Mehrkosten vom Bauherrn zu tragen.

Sollten Baustellensicherungsmaßnahmen wie eine Einzäunung der Baustelle oder eine gesonderte Absicherung der Baugrube notwendig sein, wird der Bauherr diese in Abstimmung mit uns veranlassen. Die entstehenden Kosten werden durch den Bauherren getragen.

Eventuell notwendige Straßensperrungen sind, wenn nicht in der Leistungszusammenstellung explizit beschrieben, bauseitige Leistungen.

Die Erstellung der Baustelleneinrichtung inkl. sämtlicher für unsere Leistungen notwendigen Gerüste ist in unserem Leistungsumfang enthalten. Es wird vorausgesetzt, dass auf dem Grundstück ausreichend Lagerplatz zur Verfügung steht oder hilfsweise die Nachbargrundstücke kostenneutral genutzt werden können.

Das Baustellen WC ist für den Zeitraum unsere Leistungen ebenfalls Leistungsbestandteil.

Für Baustrom, inkl. Baustromkasten sowie für Bauwasser inkl. Standrohr, ist der Bauherr verantwortlich.

Der Baustromkasten muss mit einem Fehlerstromschutzschalter, 63 Ampere-Absicherung, CEE Stecker 32 A, 1 x Steckdose 400 V, min. 3 x Steckdosen 240 V ausgestattet sein und nicht weiter als 15 m vom Gebäude entfernt aufgestellt werden.

TIPP: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem örtlichen Elektriker über die Beantragung und die Aufstellung des Baustromkastens. Die Beantragung kann einige Wochen dauern. Das Standrohr bekommen Sie üblicherweise von Ihrem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen.

Sollten die Kosten für Baustrom, Bauwasser. Sicherungsmaßnahmen oder erforderliche Absperrungen während der Bauzeit an uns verrechnet werden, so werden wir ihnen diese ohne Aufschlag weiterberechnen.

Die Stoßlüftung und Trocknung, inkl. Entleeren der Bautrockner führt der Bauherr nach Vorgaben und in Abstimmung mit der Bauleitung auf seine Kosten durch, um Schäden durch zu hohe Feuchtigkeit zu vermeiden.