Die Bereitstellung des Baugrundes mit ausreichendem Lagerplatz und gesicherter Zufahrtsmöglichkeit für schwere Fahrzeuge (40 Tonnen Gesamtgewicht, 22 m Länge und 3 m Breite) bis zum Gebäude obliegt der Bauherrschaft.

Wir gehen davon aus, dass das von Ihnen vorgesehene Baugrundstück baureif und nach öffentlichem Bau- und Planungsrecht bebaubar ist.

Folgende Grundstücksvoraussetzungen stellen die Basis der nachfolgend beschriebenen Leistungen dar:

  • ebenes, nicht unter Straßenniveau liegendes Gelände
  • Bodenklasse 3-5 nach DIN 18300, Erdbebenzone 0, Schneelastzone 2, Windzone 2, kein Hochwasser-, Überschwemmungs- oder Bodensenkungsgebiet, keine Grundstücksaltlasten
  • das Grundstück muss vermessen sein, Grenzsteine sind nachzuweisen und evtl. vorhandene Leitungen, bzw. Grunddienstbarkeiten (Baulasteintragungen etc.) sind schriftlich, als Lageplan, mitzuteilen. Freileitungen über dem Baugrundstück müssen während der Bauzeit aus Sicherheitsgründen entfernt werden
  • Lastfall Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser DIN 18195 Teil 4
  • mindestzulässige Steifeziffer 20 MN/m² und mind. Bodenpressung 5 MN/m²
  • schicht- und grundwasserfreies Erdreich, max. Bemessungswasser stand 100 cm unter Fundament- bzw. Bodenplatte

Sofern aufgrund der Grundstücksvoraussetzungen abweichende Ausführungen wie z.B. Pfahlgründungen, Spundwände, Sondergründungen, Auftriebssicherungen oder andere statische Dimensionierungen nötig werden, sind diese nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese explizit in Ihrer individuellen Leistungszusammenstellung beschrieben sind.

Insbesondere dann, wenn diese Informationen erst nach den durch den Bauherren zu schaffenden Planungsvoraussetzungen und dem bauseitigen Bodengutachten Vertragsbestandteil werden, ist erst zu diesem Zeitpunkt eine preisliche Bewertung und Berücksichtigung in Ihrer individuellen Leistungszusammenstellung möglich.

TIPP: Auskunft über Baulasteintragungen erteilen das zuständige Bauamt bzw. das Katasteramt (Lagepläne).

Die Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Kanalnetz für das anfallende Schmutz- und Regenwasser auf dem Grundstück oder unmittelbar angrenzend wird vorausgesetzt und ist die Grundlage für die Planung der Entwässerungsanlage.

Beachten Sie bitte, dass behördliche Gebühren, Notargebühren, die Grunderwerbssteuer, Anschlussgebühren, Abnahmegebühren, Gebühren für die Einmessungsbescheinigung etc. als bauseitige Leistungen durch den Bauherren zu tragen sind.