Bau- & Leistungsbeschreibung

Bau- & Leistungsbeschreibung2019-04-01T16:11:51+02:00
Leistungsumfang2019-02-04T12:08:41+01:00

Grundlage für die Preisbildung sind die Baubeschreibung, Ihre individuelle Hausplanung und die Leistungszusammenstellung. In dieser werden Detaillierungen und Abweichungen von der Baubeschreibung im Einzelnen festgelegt.

Die Bebilderung der Baubeschreibung beinhaltet ausschließlich beispielhafte Darstellungen und bildet in keinem Fall den vereinbarten Leistungsumfang ab.

Die Baubeschreibung und die Leistungszusammenstellung sind den Planzeichnungen grundsätzlich vorrangig, es sei denn, dass in der Baubeschreibung oder der Leistungszusammenstellung ausdrücklich auf die Planzeichnung verwiesen wird. Alle in den Bauzeichnungen und in der Baubeschreibung enthaltenen Maße und Rohbaumaße sind grundsätzlich ca.-Werte und werden erst mit der Werkplanung spezifiziert.

Beachten Sie bitte, dass die in Plänen dargestellten Einrichtungsgegenstände, Küchen- und Badeinrichtungen, Außenanlagen sowie Gebäude und Bauwerke außerhalb des Hauses einschließlich Fertiggaragen lediglich der beispielhaften Darstellung der Nutzungsmöglichkeiten dienen und nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung sind, es sei denn, diese Leistungen sind explizit in der Leistungszusammenstellung ausgewiesen.

Nach Fertigstellung des Bauantrags wird basierend auf der Baubeschreibung und der Leistungszusammenstellung die individuelle Ausstattung für Ihr persönliches Traumhaus festgelegt.

Um alle Details aller Ausbauleistungen mit Ihnen in der notwendigen Ruhe und Sorgfalt erörtern und festlegen zu können, nehmen wir uns Zeit für Sie und teilen die Bemusterung in übersichtliche Teilbereiche ein.

Nach Abschluss all unserer vertraglich vereinbarten Leistungen übergeben wird Ihnen Ihr zukünftiges Heim besenrein und entsorgen durch uns verursachten Bauschutt fachgerecht und führen die Verpackungsreste dem Recyclingprozess zu.

Beim Bau eines Hauses eröffnen sich eine Vielzahl unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Von Beginn an unterstützen Sie unsere Planer dabei, Ihre Wünsche und Vorstellungen in einem preislich optimalen Rahmen zu verwirklichen. Das Ergebnis dieses gemeinsamen Wegs spiegelt sich schlussendlich in Ihrer individuellen Leistungszusammenstellung wieder.

Als Bauherrenleistung, bauseitig oder bauseits wird eine Leistung bezeichnet, die nicht in unserem Leistungsumfang enthalten ist und vom Bauherrn selbst ausgeführt oder vom Bauherren anderweitig vergeben wird.

Die Außenanlagen sind grundsätzlich nicht Bestandteil unserer Leistungen.

Natürlich können Sie zusätzliche Eigenleistungen oder die Lieferung von Leistungspaketen vereinbaren. Bedenken Sie hierbei bitte, dass für die meisten Arbeiten am Bau entsprechende Sachkenntnis erforderlich ist.

Sollten Eigenleistungen durch Dritte (Freunde und Bekannte usw.) ausgeführt werden, sind diese bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Beachten Sie grundsätzlich, dass haustechnische Installationen durch zugelassene Fachbetriebe ausgeführt werden und Ausführungsplanungen für Leistungen, die in Eigenleistung erbracht werden, nicht unser Leistungsbestandteil sind.

Ihre Eigenleistungen müssen den anerkannten Regeln der Technik und den relevanten DIN- und Herstellervorschriften entsprechen.

Ihre Eigenleistungen führen Sie innerhalb vereinbarter Zeitfenster aus. Sollte es hierbei auf Grund von Verzögerungen zu Mehrkosten kommen, werden Ihnen diese gesondert in Rechnung gestellt. Die Bauzeit, verlängert sich hierbei automatisch um die Zeit der Verzögerung und sich daraus ergebende zusätzliche Vergabeverzögerungen.

Wir übernehmen keine Bauleitung und keine Gewährleistung für Ihre Eigenleistungen.

Aus Eigenleistungen entstandener Abfall und Bauschutt ist vom Bauherrn eigenverantwortlich zu entsorgen.

Sollten Sie sich nicht für die schlüsselfertige Bauweise entscheiden und die nicht enthaltenen Leistungen eigenverantwortlich ausführen wollen, liefern wir Ihnen gern passende, auf Ihre Hausplanung maßgeschneiderte, gütegeprüfte Ausbaumaterialpakete.

Bauherrenleistungen

Um den reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Dies ist zum Beispiel bei Entscheidungen in der Bauausführung und bei der Materialauswahl der Fall. Nur so können wir sicherstellen, dass Ihr Haus in der vereinbarten Qualität und Bauzeit erstellt wird.

Darüber hinaus sind für die Ausführung Ihres Hauses einige kostenpflichtige Leistungen von Ihnen direkt zu übernehmen. Diese sind in den entsprechenden Bereichen der Baubeschreibung aufgeführt und beinhalten z.B. folgende Leistungen:

Das Baugrundgutachten ist Leistung des Bauherrn – siehe Planungsvoraussetzungen bei Architekten und Ingenieurleistungen – und muss vor Planungsbeginn zur Verfügung gestellt werden. Nur mit diesem kann eine detaillierte Planung und kalkulatorische Bewertung der Grundstückssituation vorgenommen werden.

Baugenehmigungsgebühren, die amtlichen Kosten für Vermessung und Katasterunterlagen, Notargebühren und Grunderwerbssteuer, Gutachterkosten (z. B. für Lärmschutz- / Brandschutzgutachten), Abnahmegebühren, Gebühren für Einmessungsbescheinigungen sowie bundeslandspezifisch erforderliche Prüfstatikerkosten und Kaminkehrergebühren sind im Vertragspreis nicht enthalten.

Die Installation von Gas, Wasser und Strom beginnt grundsätzlich ab Hausanschlussraum bzw. Messeinrichtung. Die Hausanschlüsse bis zu diesem Übergabepunkt sind bauseitig durch den Bauherren zu erbringen – siehe Erdarbeiten und Bodenplatte/ Keller.

Herstellungskosten für die Hausanschlüsse wie z.B. Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Fernwärme, Kommunikation etc. einschließlich Setzen der entsprechenden Zähler trägt der Bauherr. Falls gewünscht, sind Messgeräte für Verbrauchsabrechnungen (Heizung, Warmwasser, etc.) ebenfalls eine Bauherrenleistung.

Bauherrenleistung sind ebenfalls alle weder in der Baubeschreibung noch in der Leistungszusammenstellung als enthalten beschriebenen Leistungen. Dies gilt auch für Leistungen, die aus technischen Gründen oder aufgrund von behördlichen Vorgaben erforderlich werden.

• Antennen-/SAT-Anlagen werden, wenn gewünscht bauseitig erstellt.

• Die Feinreinigung des Hauses nach Abschluss der Bauleistungen ist Bauherrenleistung.

Die nicht zu unserem Leistungsumfang gehörenden Ausführungen, unabhängig davon, ob es sich um Eigenleistungen, grundsätzlich nicht enthaltene Ausführungen, bauseitige Leistungen oder in der Ausbaustufe nicht enthaltene Leistungen handelt, sind nicht Vertragsbestandteil und deshalb durch den Bauherrn im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vergeben oder auszuführen. Die nachstehende Beschreibung dieser Gewerke dient lediglich als Orientierung und beruht auf Annahmen. Die konkrete Ausführung ist durch den ausführenden Unternehmer anhand der Örtlichkeiten zu prüfen.

Qualitätssicherung2019-02-04T12:15:53+01:00

Effizienzhaus

Der schonende Umgang mit unseren Ressourcen ist das Gebot der Stunde. Energetisch optimierte Hauskonzepte sind unser Beitrag dazu. Gern helfen wir Ihnen, unserer Umwelt zu helfen.

Ein Effizienzhaus ist ein Gebäude, das einem festgelegten Energieeffizienz-Standard entspricht. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Neubau von Wohnhäusern mit den Effizienzhaus-Standards 55, 40 und 40 Plus unter anderem mit Tilgungszuschüssen. Bewertet wird dabei die Energieeffizienz eines Gebäudes, einerseits anhand des Wärmeverlustes durch die Gebäudehülle und andererseits anhand des Primärenergiebedarfs.

Es gilt: Je geringer die Zahl ist, umso besser die Energieeffizienz und umso attraktiver die Förderung. Ein Effizienzhaus 55 hat einen Primärenergiebedarf von 55 % des durch die EnEV definierten Referenzgebäudes. Ein Effizienzhaus 40 benötigt nur 40 %. Das Effizienzhaus 40 Plus verfügt über das höchste KfW-Förderniveau.

Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung von Fördermitteln, z.B. bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Energieausweis

Wir erstellen für Sie den Nachweis über den Wärmeschutz des kompletten Gebäudes.

Für Ihr Haus wird ein Energieausweis nach aktueller Energieeinsparverordnung EnEV erstellt. Dieser berücksichtigt den Standort, die Ausrichtung des Hauses auf dem Grundstück sowie die individuelle Architektur und die technische Ausstattung.

Blower-Door-Test

Zur Überprüfung der Luftdichtigkeit Ihres Hauses führen wir eine im Leistungsumfang enthaltene Luftdichtheitsmessung nach DIN EN 13 829 durch. Der „Blower-Door-Test” weist die Qualität der Ausführung im Bereich der Luftdichtigkeit nach und stellt ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Ihr Haus dar.

Bei der schlüsselfertigen Erstellung übernehmen wir natürlich die Gewähr für die notwendige Luftdichtheit. Bei Eigenleistung hat der Bauherr dafür Sorge zu tragen, dass jede Durchdringung des Hauskörpers normgerecht, nach dem aktuellen Stand der Technik abgedichtet wird.

Sicherheit2019-02-04T12:24:43+01:00

Vertragserfüllungsbürgschaft

Wir gewähren dem Bauherrn Sicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme für die Dauer der Vertragsdurchführung bis zur Abnahme. Die Sicherheit wird in Form einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen Vertragserfüllungsbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers erbracht.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für Ihr Haus richtet sich nach dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – siehe Schlussbestimmungen.

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung schützt Ihr Bauvorhaben während der Bauzeit gegen Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Wasser, Diebstahl und Vandalismus. Die Versicherung ist, wenn nicht anders vereinbart, bauseitig durch den Bauherrn abzuschließen.

Bauherrenhaftpflichtversichrung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherrn vor Ansprüchen Dritter und ist, wenn nicht anders vereinbart, bauseitig durch den Bauherrn abzuschließen.

Feuerrohbauversicherung

Die Feuerrohbauversicherung kann gegebenenfalls über die folgende Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden.
Die Versicherung ist, wenn nicht anders vereinbart, bauseitig durch den Bauherrn abzuschließen.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Falls Sie Hilfe auf Ihrer Baustelle einplanen, dann sichern Sie diese in jedem Fall über eine Bauhelfer-Unfallversicherung ab. Die- Versicherung ist, wenn nicht anders vereinbart, bauseitig durch den Bauherrn abzuschließen.

Grundstück2019-02-04T12:50:30+01:00

Die Bereitstellung des Baugrundes mit ausreichendem Lagerplatz und gesicherter Zufahrtsmöglichkeit für schwere Fahrzeuge (40 Tonnen Gesamtgewicht, 22 m Länge und 3 m Breite) bis zum Gebäude obliegt der Bauherrschaft.

Wir gehen davon aus, dass das von Ihnen vorgesehene Baugrundstück baureif und nach öffentlichem Bau- und Planungsrecht bebaubar ist.

Folgende Grundstücksvoraussetzungen stellen die Basis der nachfolgend beschriebenen Leistungen dar:

  • ebenes, nicht unter Straßenniveau liegendes Gelände
  • Bodenklasse 3-5 nach DIN 18300, Erdbebenzone 0, Schneelastzone 2, Windzone 2, kein Hochwasser-, Überschwemmungs- oder Bodensenkungsgebiet, keine Grundstücksaltlasten
  • das Grundstück muss vermessen sein, Grenzsteine sind nachzuweisen und evtl. vorhandene Leitungen, bzw. Grunddienstbarkeiten (Baulasteintragungen etc.) sind schriftlich, als Lageplan, mitzuteilen. Freileitungen über dem Baugrundstück müssen während der Bauzeit aus Sicherheitsgründen entfernt werden
  • Lastfall Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser DIN 18195 Teil 4
  • mindestzulässige Steifeziffer 20 MN/m² und mind. Bodenpressung 5 MN/m²
  • schicht- und grundwasserfreies Erdreich, max. Bemessungswasser stand 100 cm unter Fundament- bzw. Bodenplatte

Sofern aufgrund der Grundstücksvoraussetzungen abweichende Ausführungen wie z.B. Pfahlgründungen, Spundwände, Sondergründungen, Auftriebssicherungen oder andere statische Dimensionierungen nötig werden, sind diese nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese explizit in Ihrer individuellen Leistungszusammenstellung beschrieben sind.

Insbesondere dann, wenn diese Informationen erst nach den durch den Bauherren zu schaffenden Planungsvoraussetzungen und dem bauseitigen Bodengutachten Vertragsbestandteil werden, ist erst zu diesem Zeitpunkt eine preisliche Bewertung und Berücksichtigung in Ihrer individuellen Leistungszusammenstellung möglich.

TIPP: Auskunft über Baulasteintragungen erteilen das zuständige Bauamt bzw. das Katasteramt (Lagepläne).

Die Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Kanalnetz für das anfallende Schmutz- und Regenwasser auf dem Grundstück oder unmittelbar angrenzend wird vorausgesetzt und ist die Grundlage für die Planung der Entwässerungsanlage.

Beachten Sie bitte, dass behördliche Gebühren, Notargebühren, die Grunderwerbssteuer, Anschlussgebühren, Abnahmegebühren, Gebühren für die Einmessungsbescheinigung etc. als bauseitige Leistungen durch den Bauherren zu tragen sind.

Architekten- & Ingenieurleistungen2019-02-04T13:21:03+01:00

Planungsvoraussetzungen

Die Schaffung der Planungsvoraussetzungen obliegt ausschließlich und vollumfänglich dem Bauherren.

Dies bedeutet insbesondere die Beschaffung der katasteramtlichen Pläne (Flurkarte), des amtlichen Lageplanes, des Bebauungsplanes und der lokalen Bauvorschriften (Ortsgestaltungssatzung) inkl. der Nachbarunterschriften sowie Informationen zu Lage und Tiefe der öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Spartenpläne).

Wir gehen davon aus, dass Ihr Grundstück vermessen ist, alle Grenzsteine gut sichtbar sind bzw. von Ihnen freigelegt und zugänglich gemacht werden.

Das Baugrundgutachten ist Leistung des Bauherrn und muss vor Planungsbeginn zur Verfügung gestellt werden.

Die Einmessung der Gebäudehauptachsen ist Bestandteil unserer Leistungen. Die spätere katasteramtliche Gebäudeeinmessung liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.

Spezielle grundstücks- und länderspezifische Nachweise sowie Planungen auf Anordnung behördlicher Stellen, Waldumwandlungsanträge, Schallschutznachweise, Brandschutzberechnungen/-konzepte, Abrissanträge, Bestandszeichnungen, Baumfällgenehmigungen, Verschattungssimulation, Regenwasserversickerungsgutachten und Versickerungsnachweise, Außenanlagenplanung, Grünplanung und weitere nicht aufgeführte Planungsleistungen sind, wenn benötigt, bauseitig durch den Bauherren zu erbringende Leistungen.

Vorentwurf

Damit Sie eine wirkliche Vorstellung von Ihrem neuen Haus erhalten, erstellen wir Ihnen bereits den Vorentwurf als dreidimensionalen, räumlichen Entwurf, basierend auf Ihren Wünschen.

Als Unterstützung für Ihre Finanzierung erstellen wir Ihnen die notwendigen technischen Finanzierungsunterlagen.

Und das sind die nächsten Schritte

Wir besichtigen Ihr Grundstück, um uns vor Ort ein exaktes Bild machen zu können. Natürlich haben wir hier den einen oder anderen Hinweis für Sie parat.

Bei eventuell notwendigen Behördenverhandlungen beraten wir Sie gern und geben Ihnen die uns möglichen Hilfestellungen.

Die Vertragsplanung wird detailliert besprochen, grundstückrelevante Details z.B. aus dem Bodengutachten ausgewertet und eventuelle zusätzliche Wünsche aufgenommen.

Bauantrag

Wir erstellen alle für Ihren Bauantrag und für die eventuelle Beantragung öffentlicher Mittel erforderlichen Bauzeichnungen und Berechnungen. Diese Unterlagen werden Ihnen nach Fertigstellung zur Übergabe an die zuständige Baubehörde ausgehändigt.

Die Bauantragsunterlagen enthalten:

  • die Gebäudeplanung auf dem Grundstück, die Abstandsflächen und Zuwegungen, etwaige bauseitige Terrassen, PKW-Stellplätze und Fertiggaragen sowie die Grundleitungen für Schmutz- und Regenwasser im Lageplan, (Maßstab: mind. 1:5000)
  • alle notwendigen statischen Berechnungen
  • Energienachweise auf der Grundlage der EnEV und des EE-WärmeG
  • zeichnerische Darstellung der Entwässerungsanlage im Schnitt und in der Grundrisszeichnung
  • wenn von der Genehmigungsbehörde gefordert, die Berechnung der Querschnitte der Grundleitungen für Schmutz- und Regenwasser.

Im Leistungsumfang sind bis zu drei Vorabzüge enthalten.

Behördliche Abstimmungen im Rahmen der Bauantragsstellung sind im Preis enthalten. Hierfür erteilen Sie uns die notwendige Architektenvollmacht.

Kosten und Gebühren von öffentlichen Ämtern und Medienträgern wie z.B. Baugenehmigungsgebühren, eventuelle länderspezifische Prüfstatiken, Kosten für Katasterunterlagen, amtliche Vermessungen und die Ermittlung des Bemessungswasserstandes sowie eventuelle weitere Kosten, die durch Auflagen von Behörden, Gutachtern, Fachingenieuren und dem Schornsteinfeger entstehen, werden vom Bauherrn übernommen.

Bei der bauseitigen Beantragung der Hausanschlüsse bei den zuständigen Versorgungsbetrieben unterstützen wir Sie, sofern die Haustechnik Bestandteil unseres Leistungsumfangs ist.

Werkplanung

Enthalten ist die Erstellung sämtlicher erforderlicher Werkpläne und Detailzeichnungen aller an uns beauftragten Leistungen.

Vor Fertigungsbeginn wird die Werkplanung mit Ihnen detailliert durchgesprochen und von Ihnen für die Produktion freigegeben.

Die Positionierung der Steckdosen und Schalter erfolgt in Absprache mit unseren Spezialisten individuell nach Ihren Wünschen und Vorstellungen.

Bauleitung2019-02-04T13:23:00+01:00

Ab Vertragsunterzeichnung stehen wir Ihnen vor, während und nach der Bauphase als kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrem individuellen Bauvorhaben zur Verfügung. Mit qualifizierten, erfahrenen und hoch motivierten Handwerksmeistern übernehmen wir die Fachbauleitung für alle von uns vertraglich zu erbringenden Bauleistungen.

Für sämtliche nicht in unserem Leistungsumfang enthaltenen Ausführungen stellt der Bauherr die Fachbauleitung bauseits zur Verfügung.

Zur Durchführung des Bauvorhabens bevollmächtigt der Bauherr unsere Fachbauleitung zur Ausübung des Hausrechts auf der Baustelle.

Die Fachbauleitung überwacht, koordiniert, dokumentiert und kontrolliert die auszuführenden Bauleistungen in vertraglicher, qualitativer und terminlicher Hinsicht.

Die Fachbauleitung hält engen Kontakt zu Ihnen und informiert Sie regelmäßig über den Baufortschritt und zum aktuellen Bautenstand.

Gemeinsame Baustellentermine werden mit Ihnen durch unsere Bauleitung abgestimmt.

Um einen optimalen Ablauf zu gewährleisten, erstellen wir einen exakten Bauzeitenplan und sorgen durch die detaillierte Bemusterung für die optimale Materialkoordination auf Ihrer Baustelle.

Unsere Fachbauleitung sorgt dafür, dass der Bauzeitenplan exakt eingehalten wird. Unsere Fachbauleitung kann mit Ihnen direkt vor Ort Details abstimmen und etwaige Mehr- oder Minderleistungen aufnehmen. Vertragsrelevanter Bestandteil werden diese erst durch die grundsätzlich vereinbarte Schriftform in Form eines Nachtrags, der von Ihnen bestätigt wird.

Baubegleitung gemäß KfW Anforderung

Finanzieren Sie Ihr Haus mit KfW-Mitteln, ist eine fachliche Baubegleitung durch einen zertifizierten Energieberater erforderlich. Diese Leistungen übernehmen wir für alle in unserem Leistungsumfang enthaltenen Leistungen. Dies gilt ebenso für die zur KfW-Förderung benötigte Dokumentation und den Luftdichtigkeitstest. Bitte denken Sie in jedem Fall daran, uns direkt zu informieren, wenn Sie KfW-Mittel beantragen.

Baustelleneinrichtung2019-02-04T13:25:06+01:00

Die Voraussetzung für den Bau Ihres Traumhauses ist eine Zufahrt für einen LKW mit Anhänger und Autokran (40 Tonnen Gesamtgewicht, 22 m Länge und 3 m Breite) bis zum Gebäude.

Für schnee- und eisfreie Zufahrten bis zum Gebäude ist der Bauherr verantwortlich.

Wir benötigen für unsere Arbeiten einen ausreichend, tragfähigen Kranstellplatz (30 t Hublast) inkl. eines freien Schwenkbereichs für den Kran. Diese Voraussetzungen sind bauseits zu erbringen.

Sollte aufgrund örtlicher Gegebenheiten (keine Zufahrt, zu großer Abstand des Kranstellplatzes zum Haus oder ähnliches) ein größerer Kran erforderlich sein, sind die Mehrkosten vom Bauherrn zu tragen.

Sollten Baustellensicherungsmaßnahmen wie eine Einzäunung der Baustelle oder eine gesonderte Absicherung der Baugrube notwendig sein, wird der Bauherr diese in Abstimmung mit uns veranlassen. Die entstehenden Kosten werden durch den Bauherren getragen.

Eventuell notwendige Straßensperrungen sind, wenn nicht in der Leistungszusammenstellung explizit beschrieben, bauseitige Leistungen.

Die Erstellung der Baustelleneinrichtung inkl. sämtlicher für unsere Leistungen notwendigen Gerüste ist in unserem Leistungsumfang enthalten. Es wird vorausgesetzt, dass auf dem Grundstück ausreichend Lagerplatz zur Verfügung steht oder hilfsweise die Nachbargrundstücke kostenneutral genutzt werden können.

Das Baustellen WC ist für den Zeitraum unsere Leistungen ebenfalls Leistungsbestandteil.

Für Baustrom, inkl. Baustromkasten sowie für Bauwasser inkl. Standrohr, ist der Bauherr verantwortlich.

Der Baustromkasten muss mit einem Fehlerstromschutzschalter, 63 Ampere-Absicherung, CEE Stecker 32 A, 1 x Steckdose 400 V, min. 3 x Steckdosen 240 V ausgestattet sein und nicht weiter als 15 m vom Gebäude entfernt aufgestellt werden.

TIPP: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem örtlichen Elektriker über die Beantragung und die Aufstellung des Baustromkastens. Die Beantragung kann einige Wochen dauern. Das Standrohr bekommen Sie üblicherweise von Ihrem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen.

Sollten die Kosten für Baustrom, Bauwasser. Sicherungsmaßnahmen oder erforderliche Absperrungen während der Bauzeit an uns verrechnet werden, so werden wir ihnen diese ohne Aufschlag weiterberechnen.

Die Stoßlüftung und Trocknung, inkl. Entleeren der Bautrockner führt der Bauherr nach Vorgaben und in Abstimmung mit der Bauleitung auf seine Kosten durch, um Schäden durch zu hohe Feuchtigkeit zu vermeiden.

Erdarbeiten2019-02-04T13:29:45+01:00

Die Grundstücksvoraussetzungen – siehe Grundstück – müssen erfüllt sein. Sie stellen die Grundlage der folgend beschriebenen Leistungen dar.

Vorhandener Mutterboden wird 1 m um das Gebäude bzw. um die Baugrube bis zu 30 cm tief abgetragen und seitlich direkt neben dem Baufeld, getrennt vom restlichen Aushub, auf dem Grundstück gelagert.

Die Baugrube wird mit einem Böschungswinkel von 60° oder mehr ausgehoben, der Aushub der Fundamentgräben erfolgt in der Regel mit einem Minibagger, der Aushub wird direkt neben dem Baufeld auf dem Grundstück gelagert.

Ist die Lagerung des Aushubs aufgrund der Grundstückssituation nicht möglich, trägt der Bauherr die Kosten der Zwischenlagerung bzw. der Abfuhr.
Zusätzliche Filter-, und Frostschutzschichten werden nur dann ausgeführt, wenn diese separat beschrieben werden.

Notwendige Wasserhaltungsmaßnahmen sind bauseitige Leistungen und nur dann Bestandteil, wenn diese explizit beschrieben sind.

Das lagenweise Verfüllen und Verdichten bis auf das ehemals vorhandene Terrain erfolgt mit dem vorhandenen Aushub. Dafür muss dieser weitgehend steinfrei, wasserdurchlässig und verdichtungsfähig sein. Eventueller Bodenaustausch oder die Anfuhr anderweitiger Füllböden ist nur dann Angebotsbestandteil, wenn es explizit beschrieben ist.

Sind Garagen im Angebotsumfang enthalten – nicht bei bauseitigen Garagen – werden die hierfür nötigen Erdarbeiten innerhalb des Leistungsumfangs der Erdarbeiten ausgeführt.

Bei Garagen mit Abstand zum Haus ist das notwendige Leerrohr inkl. der Erdarbeiten bauseitig zu erbringen bzw. nur dann Angebotsbestandteil, wenn dies explizit beschrieben ist.

Sind laut Angebotsplan freistehende Wände, Stützen oder Säulen inkl. Fundamentierung enthalten, werden die hierfür nötigten Erdarbeiten ebenfalls ausgeführt.

Wenn Sie sich für die Ausführung einer Regenwasserzisterne entscheiden, sind die dafür nötigen Erdarbeiten nur dann Angebotsbestandteil, wenn dies explizit beschrieben ist.

Die für die bauseitig zu erstellenden Hausanschlüsse notwendigen Erdarbeiten sind bauseitig zu erbringen.

Gründung – Bodenplatte2019-02-01T11:57:02+01:00
Keller2019-02-01T11:57:26+01:00
Außenwände2019-02-01T11:59:47+01:00
Innenwände2019-02-01T12:00:12+01:00
Decken2019-02-01T12:18:01+01:00
Fußbodenaufbau2019-02-01T12:18:33+01:00
Balkon & Geländer2019-02-01T12:19:02+01:00
Dach2019-02-01T12:19:22+01:00
Sprenglerarbeiten2019-02-01T12:19:44+01:00
Schornstein2019-02-01T12:20:06+01:00
Säulen, Stützen & Träger2019-02-01T12:20:31+01:00
Fenster & Terrassentüren2019-02-01T13:50:46+01:00

Die Fenster und Terrassentüren werden in Form, Größe und Flügelteilung gemäß Ihrer individuellen Planung ausgeführt.

Bei Terrassentüren in Ober- und Dachgeschossen, vor denen keine Austrittsbereiche wie z.B. Balkone geplant sind, erfolgt die Ausführung entweder mit französischem Balkon – siehe Balkone – oder mit einem Querriegel und einem festverglastem, absturzsichernden Unterteil.

Die Montage erfolgt nach DIN 4108 Teil 7 mit ausgebildetem RAL-Anschluss. Die Fenster werden umlaufend eingeschäumt und der Anschluss abgedichtet.

Die Ausführung der im Leistungsumfang enthaltenen Fenster- und Terrassentüren ist detailliert in Ihrer Leistungszusammenstellung beschrieben.

Im Bad und Gäste-WC kann wahlweise eine Ornamentverglasung vorgenommen werden.

Kunststofffenster und Terrassentüren

Unsere Kunststofffenster und Terrassentüren werden mit RAL-gütegeprüften weißen 6-Kammer-Profilen ausgeführt. Die Profilstärke beträgt 82,5 mm. Die Farbe ist, wenn nicht anders vereinbart, einfarbig weiß.

Die Fenster erhalten eine 3-fach-Wärmeschutzverglasung, ohne Sprossen, mit einem Ug-Wert der Dreifachverglasung von 0,7 W/ m2K nach DIN EN 673 (außer bei Sicherheitsverglasung). Sie werden mit einer doppelten dauerelastischen Dichtung und mit Edelstahlrandverbund (warme Kante) ausgeführt.

Die zu öffnenden Elemente werden mit verdeckt liegenden Einhand-Dreh-Kipp-Beschlägen mit mindestens 4 Pilzkopfriegeln und der Griffolive Siegenia ausgeführt.

Fensterbänke2019-02-01T12:21:27+01:00
Sonnenschutz2019-02-01T15:50:09+01:00

Der geplante Sonnenschutz – Rollläden, Jalousien, Klapp- oder Schiebeläden – ist an den geplanten Fenstern und Terrassentüren Bestandteil unser Leistung und ebenso wie die Bedienung des Sonnenschutzes in der Leistungszusammenstellung beschrieben.

Die Ausführung ist grundsätzlich an allen rechtwinkligen Elementen ohne Abschrägung möglich. Rollläden- und Jalousiekästen werden über dem Fenster- oder Terrassentürelement ausgeführt und benötigen daher einen der Höhe des Elements entsprechenden Platz, welcher planungsseitig vorzusehen ist.
Auf Wunsch führen wir für Sie auch Rollläden und Jalousien an feststehenden – nicht zu öffnenden – Elementen aus. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass eine Reinigung der Lamellen hier nur eingeschränkt möglich ist.

Der Sonnenschutz an Fenstern und Terrassentüren, an denen laut Ihrer Planung kein Sonnenschutz durch uns vorgesehen ist, stellt eine bauseitige Leistung dar.

Dachflächenfenster2019-02-01T15:54:28+01:00

Die Dachflächenfenster werden in der geplanten Größe als Klapp-Schwingfenster aus weißem Kunststoff mit Wärmedämmung ausgeführt und erhalten einen Eindeckrahmen aus Aluminium mit Anthrazit-Metallic-Lackierung.

Die Sicherheits-, Wärmedämm- und Isolierverglasung erfüllt einen Ug-Wert von 0,8 W/m2K. Die Fenster entsprechen der Schallschutzklasse 3.

Für manuell zu betätigende Dachflächenfenster, welche aufgrund ihrer Einbauhöhe – z.B. im Firstbereich oder ihrer Einbauposition z.B. in Treppenhäusern – für die manuelle Bedienung nicht erreichbar sind, liefern wir Ihnen eine Betätigungsstange zum Öffnen und Schließen der Fenster.

Der sommerliche Wärmeschutz durch Rollläden oder Innenrollos ist, wenn nicht in der Leistungszusammenstellung explizit beschrieben, bauseitig sicherzustellen.

Haus- & Nebeneingangstüren2019-02-01T15:52:52+01:00

Haustüren

Die repräsentative Haustüranlage wird in der laut Planung vorgesehenen Größe, inklusive der vorhandenen Seitenteile ausgeführt.

Unsere Haustüren werden in weißem Mehrkammer-Kunststoff mit einer einbruchhemmenden Rundumsicherheitsverriegelung, einer umlaufenden Gummidichtung, einem Profilzylinderschloss inklusive Dreifachverrieglung, einer Sicherheitsgarnitur und 3 Schlüsseln ausgeführt.

Nebeneingangstüren

Nebeneingangstüren in Garagen, im Keller, als Zugang zu Nebengebäuden oder als der klassische Nebeneingang, werden laut Planung mit Dreifachverriegelung, Beschlag und 3 Schlüsseln ausgeführt.

Nebeneingangstüren führen wir nur für Breiten bis 1,1 m aus. Sollten Sie sich für eine breitere Tür entscheiden, erfolgt die Ausführung automatisch als Haustür.

Innentüren2019-02-01T15:53:39+01:00

Unabhängig ob ein- oder doppelflügelig, Türen mit Türblatt oder Schiebetüren, in Holz oder in Glas, Türen schaffen nicht nur Verbindungen zwischen Räumen, sondern prägen das innere Erscheinungsbild Ihres Hauses maßgeblich.

Die Innentüren werden in der geplanten Anzahl, Ausführung und Größe als hochwertige Echtholzfurniertüren – Türblatt einflügelig, gemäß ihrer Leistungszusammenstellung, bei Glastüren als Verbundsicherheitsglastüren, ausgeführt.

Der Röhrenspankern gewährleistet hohe Stabilität und eine lange Lebensdauer der Türen. Die Oberfläche gewährt Wartungsfreiheit und eine leichte Pflege. Alle Türen haben eine dreiseitig eingebaute schallschluckende Gummidichtung, ein Buntbartschloss mit Schlüssel und eine Drückergarnitur aus Edelstahl.

FH – Metalltüren

Sollten in Ihrer Kellerplanung feuerhemmende Metalltüren vorgesehen sein, so sind diese Leistungsbestandteile des Kellers und werden im Rahmen des Kellerbaus ausgeführt.

Innentreppen2019-02-01T14:15:57+01:00

Geschosstreppe

Die Treppen soll nicht nur zwei Ebenen verbinden, sondern dem Haus Charakter und Gesicht geben. Folgende Treppenausführungen stehen zur Wahl:

• Moderne Stahl-Holztreppe laut Plan – die Vollholz Treppenstufen so wie der Geländerholm werden in keilgezinkter Buche endbehandelt ausgeführt. Die Stahlteile der Treppe sind grundiert und werden – sofern im Leistungsumfang enthalten – im Rahmen der Malerarbeiten lackiert.

• Keilgezinkte Vollholz-Treppe aus massiver Buche mit beidseitig eingestemmten oder aufgesattelten Stufen laut Plan mit Geländer, Wechselverkleidung und Abschlussgeländer. Die Oberfläche der Treppe ist lackiert. Als Geländer können Sie Holzrundstäbe oder Edelstahlstäbe wählen.

• Betontreppe mit gemauertem Geländer und Brüstung

Geländer im Haus

Sollten in Ihrem Haus offene Galerien oder anderweitige Deckenöffnungen geplant sein und an deren Kanten keine Innen- oder Brüstungswände ausgeführt werden, so erfolgt hier die Ausführung eines freien Geländers.

Freie Geländer werden passend zum Treppengeländer ausgeführt.

Einschubtreppe

Einschubtreppen werden bei uns grundsätzlich mit Thermodeckel, Lukendeckeldichtung und Schnappriegelverschluss sowie Abschlussgeländer – soweit dies räumlich möglich ist – ausgeführt.

In der Regel verbinden Einschubtreppen entweder das Dachgeschoss mit dem Spitzboden, wenn der Zugang nicht über eine Geschosstreppe erfolgt oder aber das Erd- bzw. Obergeschoss mit dem Dachgeschoss, wenn die Dachkonstruktion ein Binderdach mit Untergurten ist.

Wenn für Ihre Planung die Ausführung einer Einschubtreppe vorgesehen ist, so wird diese in der Leistungszusammenstellung beschrieben.

Haustechnik2019-02-01T15:57:29+01:00

Die Haustechnik in in unseren Häusern wird ausschließlich von qualifizierten Meisterbetrieben mit jahrelanger Erfahrung installiert und erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und laut den gültigen Verordnungen und Normen.

Die Installation der Haustechnik inkl. Verrohrung beginnt ab dem bauseitigen Hausanschluss. Selbst bei einem bauseitigen Keller und Standort der Heizung im Keller ist die Anbindung für die Heizung zum Wohnhaus im Hauspreis selbstverständlich bereits enthalten.

Um die für Sie optimale Ausführung in Kombination mit den geringsten Verbrauchswerten zu erzielen, wird die Heizungsanlage exakt auf den Wärmebedarf Ihres Hauses und Ihrer individuellen Vorlieben, ganz nach persönlichem Nutzungsverhalten, abgestimmt.

Sie können zwischen verschiedenen innovativen Wärmeerzeugern wählen:

• moderne Luft/Wasser-Wärmepumpen in verschiedenen Ausführungen

• Sole/Wasser-Wärmepumpen mit Flächenkollektor oder Erdbohrung

• millionenfach bewährte und energieeffiziente Gasbrennwertthermen in Kombination mit modernster Solartechnik

• Holzpellets Heizungen, welche auf den regenerativen und in der Regel regionalen Brennstoff Holz zurückgreifen

Im Rahmen der Bedarfsanalyse legen wir gemeinsam mit Ihnen, unter Berücksichtigung der eventuellen Inanspruchnahme eines KFW-Förderprogrammes fest, welche Variante die für Sie Beste ist.

Beheizung der Räume

Abhängig von der gewählten Heizungsart darf Ihre Entscheidung für die Wärmeverteilung im Haus, sprich für die Beheizung der Räume fallen.

Sie entscheiden sich hier entweder für eine Fußbodenheizung, die mit niedrigen Vorlauftemperaturen für eine angenehme Flächenwärme sorgt oder für moderne, weiße Flachheizkörper mit Thermostatreglern an jedem einzelnen Heizkörper.

Fußbodenheizung

Wenn Sie sich für eine Fußbodenheizung entscheiden, erfolgt der Einbau der Heizkreisverteilerschränke grundsätzlich unter Putz, an der gemäß Heizungsplanung festgelegten Position.

Räume mit Fußbodenheizung erhalten eine Einzelraumtemperaturregelung mit Aufputz-Raumthermostaten.

In der Regel werden Speisekammern, Abstell-, Hauswirtschafts-, Technik- und Heizungsräume ebenso wie Dielen und Flure nur durch die Fußbodenheizungszuführung zu anderen Räumen mit beheizt und ohne Einzelraumsteuerung ausgeführt.

Flachheizkörper

Die RAL geprüften, weißen Flachheizkörper werden nach Wärmebedarfsberechnung – DIN EN 12831 – ausgelegt.

Je Heizkörper kann via Thermostatregler die Temperatur energiesparend einzeln geregelt werden. In Speisekammern, Technik- und Heizungsräumen werden keine Heizkörper installiert.

Die Rohrleitungen zur Heizkörperanbindungen werden mit einem Mehrschichtverbundrohr ausgeführt und gemäß EnEV gedämmt ausgeführt.

Lüftung

Da unsere modernen Niedrigenergiehäuser faktisch über keine Fugen oder Ritzen verfügen, findet bei geschlossenen Fenstern so gut wie kein passiver Luftaustausch statt. Aus diesem Grund werden unsere Häuser mit einem Lüftungssystem ausgestattet, welches ständig für frische Luft und ein immer gleich angenehmes Raumklima sorgt.

Abhängig von der gewählten Heizung ist das Lüftungssystem entweder bereits in dieser integriert oder wird passend zu Ihrer Hausplanung als separate Fischluftanlage mit Wärmerückgewinnung und Hochleistungswärmetauscher ausgeführt.

Durch den hohen Wärmerückgewinnungsgrad nach DIBT von mehr als 80 % sparen Sie Energie und Geld.

Die für Sie gewählte Ausführung Ihrer Heizung mit Wärmeverteilung und die Lüftung ist in der Leistungszusammenstellung detailliert beschrieben.

Die Wasser- und Abflussinstallation wird von qualifizierten Meisterbetrieben betriebsfertig laut unserer Werkplanung ausgeführt und mittels einer Druckprobe auf Dichtheit geprüft.

Sämtliche benötigten Verbindungsleitungen für Kaltwasserleitungen ab der Wasseruhr und für Warmwasserleitungen ab dem Warmwasserspeicher werden von uns installiert und sind im Hauspreis enthalten.

Alle Abflussleitungen werden an die bauseitig anzuschließenden Grundleitungen, bei Keller in der Kellersohle, sonst in der Bodenplatte unter dem Haus angeschlossen. Die Entlüftung erfolgt laut Entwässerungsplanung über das Dach.

Sollte durch den regionalen Versorgungsträger der Einbau eines Druckminderers, eines Rückspülfilters oder zusätzlicher Sammelsicherungen gefordert werden, so sind diese Kosten durch den Bauherren zu tragen.

Wasser- & Abflussinstallation2019-02-01T15:21:53+01:00

Trinkwasserleitung

Die Trinkwasser-Rohrleitungen sowohl für Warm- als auch für Kaltwasser werden aus wartungsfreiem Mehrschicht-Verbundrohr mit DVGW (Deutscher Verein für Wasser und Gas)-Zulassung nach DIN 1988 ausgeführt.

Die Warmwasserleitungen werden mit einer Wärmedämmung zur Optimierung der Energieeinsparung und die Kaltwasserleitungen mit einem Schutzrohr gegen Schwitzwasser gemäß DIN ausgestattet.

Eine Zirkulationsleitung wird aus energetischen Gründen nicht ausgeführt.

Abwasserleitung

Sämtliche Abwasserleitungen werden aus heißwasserbeständigen Kunststoffrohren (HT-Rohre) ausgeführt und mittels Rohrbefestigungen körperschalldämpfend eingebaut. Die Verbindung erfolgt durch Muffen mit Gummidichtring. Die Rohrleitungen werden nach DIN in den entsprechenden Stärken von den Sanitäranlagen zu den Grundleitungen geführt.

Anschlüsse

Küchen erhalten einen Kalt- und einen Warmwasseranschluss sowie zusätzlich einen Spülmaschinenanschluss.

Waschtische, Duschen, Badewannen, Handwaschbecken und Bidets werden jeweils mit einem Kalt- und einem Warmwasseranschluss ausgeführt.

WCs und Urinale erhalten je einen Kaltwasseranschluss.

Ein Waschmaschinenanschluss mit Siphon wird bei Häusern mit Keller im Keller, sonst im Hauswirtschaftsraum im Erdgeschoss, installiert.

Ein frostsicherer Gartenwasseranschluss mit Außenarmatur wird im Bereich der Küche oder des Hauswirtschaftsraums ausgeführt.

Sanitärausstattung2019-02-01T15:21:01+01:00

Unsere Sanitärobjekte vom namhaften, deutschen Markenher- steller VIGOUR oder gleichwertig, werden in elegantem weiß ausgeführt. Sie sind komplett nach Raumausstattungsliste mit allen erforderlichen Armaturen, inklusive Zubehör.

Die Ausstattung der Sanitärraume erfolgt mit den folgend beschriebenen Sanitärobjekten und Ausstattungsgegenständen. Die im Plan dargestellten Sanitärobjekte und deren Positionierung dienen, falls vorhanden, der besseren Veranschaulichung der Nutzungsmöglichkeiten der geplanten Räume.

Auch wenn in Ihrer Planung nicht dargestellt, können Vorwandinstallationen z.B. für Waschtische oder WCs inklusive einer sich dadurch ergebenden Verminderung der Wohnfläche zur Ausführung kommen.

Bad

1 Waschtischanlage:

Porzellan-Waschtisch VIGOUR Derby 60 cm x 48 cm, verchromte Einhand-Waschtischbatterie Derby mit Ablaufgarnitur, verchromter Handtuchhalter Derby VIGOUR, Glas Seifenschale Derby VIGOUR mit Seifenschalenhalter, Kristallspiegel 80 cm x 60 cm

1 Badewannenanlage:

Eingeflieste Einbau-Körperform-Badewanne Acryl Derby 170 cm x 75 cm in wärme- und schalldämmendem Wannenträger, Ablaufgarnitur, Aufputz-Einhand-Badebatterie Derby und chromfarbenem Wannenset Derby mit Wandhalter, Brauseschlauch und einer verstellbaren Handbrause

1 Duschanlage:

Duschwanne Acryl Derby 90 cm x 90 cm, Abtaufgarnitur mit Standrohr, Brausegarnitur Derby mit Wandstange 90 cm lang mit Brauseschlauch, verchromte Einhand-Aufputz-Brausebatterie Derby, Handbrause, verchromter Badetuchhalter, verchromter Eck-Seifenkorb

1 Duschabtrennung:

Duschtrennwand Duo400 über Eck mit einer Schwenktüre DU0400, in Echtglas

1 WC-Anlage:

Wandhängendes Tiefspül-WC Derby mit in der Vorwand eingebautem, geräuschgedämmten Zweimengen-Unterputz-Spülkasten, Abdeckplatte für Unterputz-Spülkasten, WC-Sitz Derby Lux mit Deckel weiß VIGOUR, verchromter Papierrollenhalter Derby mit Deckel

Dusch-WC

1 Handwaschbeckenanlage:

Porzellan-Handwaschbecken Derby 50 cm x 37 cm, verchromte Einhand-Waschtischbatterie Derby mit Ablaufgarnitur, Handtuchring Derby verchromt, Glas Seifenschale Derby VIGOUR mit Seifenschalenhalter, Kristallspiegel 60 cm x 50 cm

1 Duschanlage:

Duschwanne in der Größe 90 cm x 90 cm, Ablaufgarnitur mit Standrohr, Brausegarnitur mit Wandstange 90 cm lang mit Brauseschlauch, verchromte Einhand-Aufputz-Brausebatterie, Handbrause, verchromter Badetuchhalter, verchromter Eck- Seifenkorb

1 Duschabtrennung:

Duschtrennwand Duo400 über Eck mit einer Schwenktüre DUO400, in Echtglas

1 WC-Anlage:

Wandhängendes Tiefspül-WC Derby mit in der Vorwand eingebautem, geräuschgedämmten Zweimengen-Unterputz-Spülkasten, Abdeckplatte für Unterputz-Spülkasten, WC-Sitz Derby Lux mit Deckel weiß VIGOUR, verchromter Papierrollenhalter Derby mit Deckel

Gäste WC

1 Handwaschbeckenanlage:

Porzellan-Handwaschbecken Derby 50 cm x 37 cm, verchromte Einhand-Waschtischbatterie Derby mit Ablaufgarnitur, Handtuchring Derby verchromt, Glas Seifenschale Derby VIGOUR mit Seifenschalenhalter, Kristallspiegel 60 cm x 50 cm

1 WC-Anlage:

Wandhängendes Tiefspül-WC Derby mit in der Vorwand eingebautem, geräuschgedämmten Zweimengen-Unterputz-Spülkasten, Abdeckplatte für Unterputz-Spülkasten, WC-Sitz Derby Lux mit Deckel weiß VIGOUR, verchromter Papierrollenhalter Derby mit Deckel

Elektroinstallation2019-02-01T15:47:58+01:00

Die Ausführung der gesamten Elektroinstallation erfolgt ab dem bauseitigen Hausanschlusskasten innerhalb des Gebäudes und wird nach VDE 100 und EVU-Richtlinien – Errichten von Niederspannungsanlagen – ausgeführt.

Die elektrischen Anschlussleitungen werden zum Technik-raum in den im Leistungsumfang enthaltenen Zählerschrank geführt. Die Zählerschrankanlage beinhaltet das Tarifschaltgerät mit 3 Hauptsicherungsautomaten nach den technischen Anschlussbedingungen Ihres örtlichen Energieversorgungsunternehmens, das Verteilerfeld und die nötigen Sicherungsautomaten einschließlich Montageschiene, Verbindungsteile und die erforderlichen Sicherungsmaterialien.

Es wird eine Hauptpotenzialausgleichsanlage nach VDE und EVU Vorschrift ausgeführt. Diese beinhaltet die Erdungsanschlüsse des Fundamenterders, der Wasserleitung und des Heizungssystems und besteht aus Potentialausgleichsschiene, Potentialausgleichsverbindung, Erdungsbandschellen und PVC Mantelleitung.

Die Elektroinstallation wird in die je nach Hausgröße und Abnehmer erforderliche Anzahl an Stromkreise aufgeteilt und über die notwendigen Fehlerstromschutzeinrichtungen abgesichert.
Die Position der Elektroanschlüsse wie Schalter, Steckdosen und Lichtauslässe laut Raumausstattung wird mit Ihnen abgestimmt und in der Werkplanung festgelegt.

Es wird eine Sprechanlage weiß mit Außenstation, einem Wandapparat und einem Klingeltrafo komplett inklusive dem nötigen Zubehör installiert.

Innenliegende WC’s werden mit einer automatischen, elektrischen Raumentlüftung ausgestattet.

Wir führen für Sie ebenso die behördlich erforderliche Anmeldung der Elektroinstallation beim zuständigen Versorgungs- Unternehmen durch. Die Inbetriebnahme erfolgt unter der Berücksichtigung der technischen Anschlussbedingungen ihres Netzbetreibers unter Einhaltung des § 49 Absatz 1 und 2 des EnWG.

Die enthalten Prüfung der Elektrischen-Anlage erfolgt laut VDE 0100-600 und beinhaltet ebenfalls das Installations-Messprotokoll. Alle nicht explizit aufgeführten Räume erhalten die Elektroausstattung wie “Zimmer”.

Fliesenarbeiten2019-02-01T14:11:41+01:00

Unsere umfangreiche Fliesenkollektion bietet Ihnen eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Unabhängig davon, ob Sie sich für hochwertige Keramikfliesen, für Naturstein-, Granit- oder Marmorfliesen entscheiden, bei unserem Fachhändler können Sie Ihre Wunschfliesen – bis zu 35,- €/m2 UVP (unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers auswählen.

Wir haben für Sie Fliesen bis zu einer maximalen Formatgröße von 30 cm x 60 cm vorgesehen. Alle technisch erforderlichen Abdichtungsarbeiten gemäß den gültigen Normen und Vorschriften sowohl an Sanitäreinbauten als auch im Spritzwasserbereichen sind Bestandteil unserer Leistung im Bereich der Fliesenarbeiten.

Die Raumecken im Bereich der Wandfliesen, die Übergänge zwischen Boden- und Wandfliesen und ebenso die zu Sockelfliesen, werden als Wartungsfugen mit hochwertigem Sanitärsilikon abgedichtet.

Bodenfliesen

Die folgenden Räume werden, wenn diese in Ihrem Entwurf vorgesehen sind, mit Bodenfliesen ausgeführt:

• Bad, Sauna, WC und Dusche

• Kochen und SPK – Speisekammer

• Diele, Windfang und Wintergarten

• HWR – Hauswirtschafts-, Versorgungs- und Heizraum

Räume, die mit Bodenfliesen, aber ohne Wandfliesen ausgeführt werden, erhalten im Bereich der Wandübergänge eine zum Boden passende Sockelfliese.

Wandfliesen

Die Wandfliesen werden in Bädern umlaufend bis 2 m Höhe – dies entspricht der Innentürhöhe – ausgeführt. In den Räumen WC und WC/Dusche werden die Wandfliesen bis zu 1,5 m Höhe verlegt.

Im Bereich der Duschen werden die Fliesen grundsätzlich so hoch verlegt, dass der geflieste Wandbereich zur Höhe der Duschtrennwand passt und/oder dass der gemäß der technischen Erfordernissen notwendige Feuchtigkeitsschutz gewährleistet ist.

Alle freiliegenden Abschlusskanten der gefliesten Flächen werden mit weißen Kunststoffschienen ausgeführt.

Malerarbeiten2019-02-01T14:13:43+01:00

Die monolitischen Wände erhalten im Wohnhaus als Grundputz einen Gipsputz. In Nassräumen wird ein Feuchtraumputz ausgeführt.

Sämtliche Malerarbeiten, wie Spachtel-, Tapezier-, Streich- und Bodenbelagsarbeiten sowie Außenanstriche sind
nicht im Leistungsumfang enthalten, es sei denn sie sind explizit in der Leistungszusammenstellung aufgeführt.

Garagen & Carports2019-02-01T12:29:20+01:00
Außenanlagen2019-02-01T12:30:01+01:00
Hausübergabe2019-02-01T14:02:32+01:00

Bevor wir Ihnen Ihr Haus besenrein übergeben, haben wir sämtlichen von uns verursachten Müll entfernt und die Verpackungsreste dem Recyclingprozess zugeführt.

Ihr Haus wird Ihnen fristgerecht in einem gemeinsamen „vor Ort Termin” durch unsere Bauleitung übergeben.

Bei der Hausübergabe erstellt der Bauleiter gemeinsam mit ihnen das detaillierte Bauabnahmeprotokoll und übergibt Ihnen die Schlüssel zu Ihrem neuen Traumhaus.

Sie erhalten zu diesem Zeitpunkt durch Ihren Bauleiter ebenfalls eine Einweisung in Ihre Haustechnik und eine Einführung in alle eingebauten technischen Anlagen.

Ihr persönliches Haushandbuch und eine Vielzahl an Pflegehinweisen werden Ihnen feierlich übergeben. Es beinhaltet – wenn diese Leistungen Bestandteil unseres Leistungsumfangs waren – folgende Unterlagen:

• Baugenehmigungsunterlagen

• Nachweise von Fachingenieuren (z.B. Statik, etc.)

• Protokolle der bauaufsichtlichen Gebrauchsabnahme

• Energieausweis

• Garantieurkunden für die Haustechnik (Elektro, Sanitär, Heizung, ggf. Lüftung, etc.), Bedienungsanleitungen

• Bestandszeichnungen der technischen Gebäudeausrüstung

Schlussbestimmungen2019-02-01T14:06:12+01:00

Naturprodukte

Holz ist ein Naturprodukt Es ist daher nicht möglich, die Bildung von Rissen auszuschließen. Da wir grundsätzlich nur qualitativ hochwertige und richtig dimensionierte Hölzer einsetzen, ist die Sichtbarkeit von Rissen oder Astlöchern nur ein optisch dem Naturprodukt Holz zuzuschreibender Punkt, welcher weder die Stabilität noch die Qualität maßgeblich beeinflussen.

Bei Naturprodukten wie Naturstein, Holz und aus Naturprodukten hergestellte Materialien wie Keramik oder Putzen, sind Farb- , Struktur- und Oberflächen-Abweichung in sich und gegenüber Mustervorlagen physikalisch gegeben. Diese sind grundsätzlich nicht vermeidbar und stellen keinen Mangel dar.

Anschlüsse

Risse in Wänden oder Bauteilen, deren Entstehung auf bauphysikalische Eigenschaften (z. B. kriechen oder schwinden durch Aus- oder Nachtrocknung), oder natürlicher Setzungen zurückzuführen sind, unterliegen keinem Mangel-/ Gewährleistungsanspruch.

Sämtliche im Haus befindliche Fugen sind Wartungsfugen mit eingeschränkter Gewährleistung – DIN 52460. Diese müssen regelmäßig geprüft und die Dichtungsmasse gegebenenfalls erneuert werden um Folgeschäden zu Vermeiden.

Dauerelastische Fugen z.B. in Fliesen- und Sanitärbereichen, in Übergangsbereichen verschiedener Bauteile oder Materialien sowie in Trennfugen, sind daher fortwährend durch den Bauherren zu prüfen und zu warten.

Bei vereinbarten An- und Aufbauten sind sämtliche Anschlussarbeiten an bestehende Bauwerke und Gebäude, wenn nicht explizit in der Leistungszusammenstellung beschrieben, bauseitige Leistungen.

Fassaden

Wir verwenden bei unseren Putzfassaden grundsätzlich einen Aufbau, welcher den Befall von Algen und Pilzen etc. stark einschränkt und im unwahrscheinlichen Falle eines Auftretens entsprechend behandelbar macht. Ob es zu einem Befall Ihrer Putzfassade kommt, hängt nicht von der handwerklichen Ausführung ab und ist kein Reklamationsgrund.

Risse zwischen Wänden und Dachverkleidungen können bei der Verwendung unterschiedlicher Materialien auf Grund deren Materialausdehnung entstehen und stellen bis zu einer Breite von 0,3 mm keinen Mangel dar.

Bei der Ausführung von Treppenanlagen in massivem Holz kann es beim Begehen ein Geräusch in Form von Knarren, als konstruktives Holzmerkmal, geben.

Holzfassaden können angrenzende Bauteile wie z.B. Putze verfärben und es kann zu Schlierenbildung kommen.

Durchführungen

Bauwerksdurchdringungen von bauseitigen Leitungen bzw. Bauteilen sind ausdrücklich nach Anweisung der Bauleitung DIN konform auszuführen. Bei bauseitigen späteren Einbauten in die Gebäudehülle (Durchdringungen) ist darauf zu achten, dass die Anschlüsse luftdicht ausgeführt wird. Sind diese im erdberührenden oder Spitzwasserbereich, sind sie zusätzlich wasserdicht zu erstellen.

Spachtel- und Malerarbeiten

Gestrichene oder verspachtelte Oberflächen auf Gips- oder Gipsfaserplatten können bei Streiflichteinfall eine leichte Schattenwirkung aufweisen. Dies kann trotz hochwertiger handwerklicher Ausführung in der Qualitätsstufe Q2 nicht ausgeschlossen werden

Decken

Falls Sie eine sichtbare Holzbalkendecke ausgewählt haben, beachten Sie bitte, dass diese konstruktionsbedingt die üblichen Schalldämmwerte nach dem Stand der Technik und den Empfehlungen der DIN 4109 nicht erreicht.

Verglasungen

Tauwasseranfall an Glasflächen im Haus beruht auf bauphysikalischen Gesetzen. Dieser Effekt, den Gardinen, Einbauten oder Möbel noch verstärkt, ist auch bei exzellenter Verglasungen nicht vollkommen zu vermeiden.

Sollte Tauwasser auf der Außenseite der Glasflächen anfallen, ist dies die Folge guter Wärmedämmung und stellt keinen Mangel dar.

Warmwasser

Bei vom Standard abweichenden Badausstattung insbesondere bei Badewanne für mehr als eine Person, Rainshower-Duschen oder Whirlpools ist in der Regel ein größerer Wasserspeicher nötig.

Bitte teilen Sie uns daher so zeitig wie möglich mit, das Sie entsprechende Ausstattungen beabsichtigen.

Bodengleiche Duschen

Wir weisen darauf hin, dass bodengleiche Duschen den Estrichaufbau als Schallschutzebene unterbrechen und zu einer deutlichen Verschlechterung des Schallschutzes in diesem Bereich führen.

Regenwassernutzung

Die Installation einer Regenwassernutzungsanlage ist dem Wasserversorger und dem Gesundheitsamt zu melden.

Waschmaschinenanschluss

Sollte ein Keller vorhanden sein, gehen wir davon aus, dass Waschmaschinen im Keller aufgestellt werden. Sollten Waschmaschinen in einem Geschoss oberhalb des Kellers aufgestellt werden, ist je Anschluss ein zusätzlicher Brandschutzschalter erforderlich, den wir ihnen gegenüber abrechnen.

Bei der Aufstellung von Waschmaschinen oberhalb vom Erdgeschoss kann es zur Übertragung von Schwingungen und Geräuschen kommen.

Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach dem BGB und der darin enthaltenen Mangelanspruchsfrist für Bauwerke von 5 Jahren, bei den feuerberührten Teilen der Heizungsanlage und für Arbeiten am Grundstück beträgt diese Gewährleistungsfrist je 2 Jahre.

Bei elektrischen bzw. elektronischen Anlagen, bei der Wärmepumpe und anderen haustechnischen Anlagen, bei denen die laufende Wartung Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Anlage hat, beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls 2 Jahre.

Für sämtliche Verschleißteile wie Dichtungen. Schalter und Sicherungen sowie für witterungsausgesetzte Bauteile und Oberflächen wie z.B. Fassaden beträgt die Mangelanspruchsfrist 2 Jahre.

Ein Mangelanspruch besteht grundsätzlich nur für gebrauchsunübliche Abnutzungen und ist bei unsachgemäßen Gebrauch oder unterlassener Wartung grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Abschluss von Wartungsverträgen mit den entsprechenden Fachhandwerkern wird grundsätzlich empfohlen.

Schlussbestimmungen

Sollten die nach der aktuellen EnEv nötigen Dämmungsmaßnahmen nicht unser Leistungsbestandteil sein, obliegt es der Bauherrschaft sicherzustellen, dass der bauaufsichtlich notwendige Wärmeschutz, insbesondere auch die dafür erforderlichen Nachweise erbracht werden. Beleuchtungskörper sowie Leuchtmittel sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Länge der Dachüberstände sind grundsätzlich ca. Werte, die nach Bemusterung – Auswahl der Dacheindeckung – im Rahmen der Werkplanung fixiert, werden.

Die Energie-/Heizenergie während der Bauphase inkl. Probeheizen, etwaigem Estrichaufheizprogramm und der Beheizung – wenn wetterbedingt notwendig – wird bauseits vom Bauherren gestellt.

Der Bauherr erteilt uns das uneingeschränkte und unwiderrufliche Recht, alle Abbildungen die im Zuge der Bauausführungen und vom vollendeten Bauvorhaben erstellt werden, unentgeltlich für eigene Werbezwecke zu nutzen.

Sämtliche Hausplanungen, Ausführungsdetails und sonstige Zeichnungen bleiben unser geistiges Eigentum. Die Verwendung durch Dritte ist untersagt.

Technische Änderungen und der Austausch von Materialien durch gleichwertige oder bessere bleibt uns Vorbehalten, sofern für diese Änderung ein triftiger Grund vorliegt und die Änderung für den Bauherren zumutbar oder unwesentlich ist und Wertgleichheit besteht. Ein triftiger Grund besteht zum Beispiel dann, wenn Lieferschwierigkeiten bestimmter Materialien eintreten oder wir aus triftigem Grund einen Lieferantenwechsel vornehmen mussten.

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