Vertragserfüllungsbürgschaft

Wir gewähren dem Bauherrn Sicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme für die Dauer der Vertragsdurchführung bis zur Abnahme. Die Sicherheit wird in Form einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen Vertragserfüllungsbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers erbracht.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für Ihr Haus richtet sich nach dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – siehe Schlussbestimmungen.

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung schützt Ihr Bauvorhaben während der Bauzeit gegen Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Wasser, Diebstahl und Vandalismus. Die Versicherung ist, wenn nicht anders vereinbart, bauseitig durch den Bauherrn abzuschließen.

Bauherrenhaftpflichtversichrung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherrn vor Ansprüchen Dritter und ist, wenn nicht anders vereinbart, bauseitig durch den Bauherrn abzuschließen.

Feuerrohbauversicherung

Die Feuerrohbauversicherung kann gegebenenfalls über die folgende Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden.
Die Versicherung ist, wenn nicht anders vereinbart, bauseitig durch den Bauherrn abzuschließen.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Falls Sie Hilfe auf Ihrer Baustelle einplanen, dann sichern Sie diese in jedem Fall über eine Bauhelfer-Unfallversicherung ab. Die- Versicherung ist, wenn nicht anders vereinbart, bauseitig durch den Bauherrn abzuschließen.