Die monolitischen Wände erhalten im Wohnhaus als Grundputz einen Gipsputz. In Nassräumen wird ein Feuchtraumputz ausgeführt.

Sämtliche Malerarbeiten, wie Spachtel-, Tapezier-, Streich- und Bodenbelagsarbeiten sowie Außenanstriche sind
nicht im Leistungsumfang enthalten, es sei denn sie sind explizit in der Leistungszusammenstellung aufgeführt.